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   LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18   

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LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18 (https://dejure.org/2020,22961)
LG Köln, Entscheidung vom 06.05.2020 - 25 O 72/18 (https://dejure.org/2020,22961)
LG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2020 - 25 O 72/18 (https://dejure.org/2020,22961)
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  • BGH, 12.05.1998 - VI ZR 182/97

    Zur Höhe des Schmerzensgeldes nach Verletzung mit nachfolgender Todesfolge

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Die Bemessung des Anspruchs bei einem nach der Verletzung alsbald eingetretenen Tod erfordert eine Gesamtbetrachtung aller Beeinträchtigungen unter besonderer Berücksichtigung von Art und Schwere der Verletzungen und des Zeitraums zwischen Verletzung und Tod (BGH NJW 98, 2741).
  • BGH, 12.02.2008 - VI ZR 221/06

    Anforderungen an den Nachweis der Ursächlichkeit einer ärztlichen Fehlbehandlung

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Primärschaden ist die durch den Behandlungsfehler im Sinne haftungsbegründender Kausalität hervorgerufene Gesundheitsbeeinträchtigung, nämlich die durch die fehlerhafte Schraubenlage eingetretene gesundheitliche Befindlichkeit (vgl. BGH Urt. v. 12.02.2008, Az. VI ZR 221/06 in NJW 2008, 1381.).
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 139/10

    Arzthaftung: Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Diesen Feststellungen schließt sich das Gericht an und wertet den Fehler als grob im Sinne des § 630 h Abs. 5 BGB, denn der Operateur hat eindeutig gegen bewährte medizinische Behandlungsregeln bzw. gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen und einen Fehler begangen, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Behandelnden schlechterdings nicht unterlaufen darf (BGH NJW 12, 227, 16, 563).
  • BGH, 22.11.1988 - VI ZR 126/88

    Ersatzfähigkeit elterlicher Zuwendung bei Schadensersatzanspruch eines Kindes

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Für die entgangene Freizeit gibt es hingegen keinen Ersatz (BGH NJW 89, 766).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 328/03

    Rechtsfolgen einer als grober Behandlungsfehler zu bewertenden Verletzung der

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Da es sich bei dem eingetretenen Tod nicht um die Primärverletzung, sondern um einen Sekundärschaden handelt, greift die Beweislastumkehr aber nur, soweit dieser typische Folge der Primärverletzung ist (BGH NJW 05, 427, 08, 1381, 13, 3094, 14, 688).
  • BGH, 21.05.1985 - VI ZR 201/83

    Geltung des Vertrauensgrundsatzes beim Einfahren in eine Straßenkreuzung;

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Zwar gehören Fahrkosten naher Angehöriger für Krankenhausbesuche zu den Heilungskosten und damit zu den Kosten, die der Schädiger gemäß § 249 Abs. 2 BGB zu ersetzen hat (BGH NJW 85, 2757, 89, 766; Palandt, BGB, 76. Aufl., 2017, § 249, Rn. 9).
  • BGH, 24.03.2011 - IX ZR 180/10

    Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Der Schmerzensgeldanspruch ist ohne Einschränkungen vererblich (BGH NJW 11, 2296, 16, 636).
  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Das Gericht schätzt die "normalen" häuslichen Verpflegungskosten der Patientin gemäß § 287 ZPO unter Mitberücksichtigung der Geldentwertungsrate auf 10EUR pro Tag (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09).
  • KG, 12.03.2009 - 22 U 39/06

    Ersatzfähigkeit der Kosten naher Angehöriger für Besuchsfahrten

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Denn hinsichtlich der Kosten für die Verpflegung im Pflegeheim ist dem Geschädigten nur insoweit ein Schaden entstanden, als diese die Kosten übersteigen, die der Geschädigte ohnehin auch im häuslichen Bereich hätte aufwenden müssen (KG, Urt. v. 12.3. 2003 - KG Aktenzeichen 22U3906 22 U 39/06).
  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus LG Köln, 06.05.2020 - 25 O 72/18
    Für die Prüfung des Kausalzusammenhangs zwischen der Körperverletzung und dem Tod des Verletzten ist der Maßstab des § 287 ZPO zugrunde zu legen, sodass für die Bejahung der Ursächlichkeit nicht eine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit, die medizinisch-wissenschaftlichen Kriterien standhält, verlangt werden darf (BGH, Urteil vom 22-09-1992 - VI ZR 293/91; Palandt, BGB, 76. Aufl., 2017, § 844, Rn. 3).
  • OLG Köln, 06.06.2012 - 5 U 28/10

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung bei Beendigung eines stationären

  • LG Bochum, 04.07.2012 - 6 O 217/10

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld für einen Privatpatienten aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 11.03.1996 - 1 U 52/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines tödlichen

  • OLG Schleswig, 14.05.1998 - 7 U 87/96

    Kein nur symbolisches Schmerzensgeld bei Tod nach achttägigem Koma

  • OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06

    Geburtsschaden: Mehraufwand bei Unterbringung eines Kindes in einem Pflegeheim

  • OLG München, 18.12.2008 - 24 U 443/08

    Geldrente für eine Körperverletzung: Bemessung der Rente im Falle der

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